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Analyse des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten

Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten: Was Immobilieninvestoren wissen sollten

Für in der Schweiz ansässige Personen, die in Immobilien in den Vereinigten Arabischen Emiraten investieren, ist das Verständnis der Steuervorschriften entscheidend, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Erträge zu optimieren. Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten zielt genau darauf ab, diese Aspekte zu regulieren. Hier sind die wichtigsten Elemente, die Sie kennen sollten. Finden Sie unten das offizielle Abkommen und anschließend die Analyse des Dokuments.

Vermeidung von Doppelbesteuerung

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den Emiraten ermöglicht es Investoren, ihr Einkommen in beiden Ländern nicht doppelt zu versteuern. Diese Regelung gilt für mehrere Steuerarten, darunter Einkommens- und Kapitalertragssteuern.

Betroffene Steuern

Das Abkommen umfasst die folgenden Steuern:

  • In der Schweiz: Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern auf das Einkommen (einschließlich Industrie- und Handelsgewinne, Kapitalgewinne).
  • In den Vereinigten Arabischen Emiraten: Einkommensteuer und Körperschaftssteuer.

Steuerlicher Wohnsitz: Kriterien zur Bestimmung

Die Bestimmung Ihres steuerlichen Wohnsitzes ist von entscheidender Bedeutung. Das Abkommen legt fest, dass, wenn Sie in beiden Ländern steuerlich ansässig sind, spezifische Kriterien zur Bestimmung Ihres Hauptwohnsitzes herangezogen werden :

  1. Der Staat, in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben.
  2. Das Land, in dem sich der Mittelpunkt Ihrer lebenswichtigen Interessen befindet.
  3. Nationalität, wenn die vorherigen Kriterien nicht schlüssig sind.

Immobilieneinkünfte und Kapitalgewinne

Für Schweizer Investoren gilt, dass Einkünfte aus Immobilien in den Vereinigten Arabischen Emiraten in den Emiraten steuerpflichtig sind. Dazu gehören Mieteinnahmen und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien.

Kapitalgewinne

Gewinne aus der Veräußerung von in den Vereinigten Arabischen Emiraten gelegenen Immobilien sind ebenfalls lokal zu versteuern. Gemäß dem Abkommen werden diese Gewinne jedoch nicht erneut in der Schweiz besteuert, wodurch ein Schutz vor Doppelbesteuerung gewährleistet wird.

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die von einem Unternehmen in den Emiraten an eine in der Schweiz ansässige Person gezahlt werden, unterliegen in den Emiraten ermäßigten Steuersätzen. Die Schweiz kann Steuergutschriften anbieten, um eine Doppelbesteuerung dieser Einkünfte zu vermeiden.

Beseitigung der Doppelbesteuerung

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sieht das Abkommen vor :

  • Steuerbefreiung: Die Schweiz befreit in den Emiraten besteuertes Einkommen von der Steuer, kann dieses Einkommen jedoch zur Bestimmung des Steuersatzes heranziehen, der auf andere Einkünfte in der Schweiz anwendbar ist.
  • Steuergutschrift: Für bestimmte Einkommensarten (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) kann die Schweiz eine Steuergutschrift in Höhe der in den Emiraten gezahlten Steuern gewähren.

Steuerliche Nichtdiskriminierung

In der Schweiz ansässige Personen dürfen keiner höheren Besteuerung oder Steuerpflicht unterworfen werden als in den Emiraten ansässige Personen unter vergleichbaren Umständen. Dies gewährleistet eine gerechte steuerliche Behandlung.

Schlussfolgerung

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten bietet Schweizer Immobilieninvestoren Schutz vor Doppelbesteuerung und einen klaren steuerlichen Rahmen. Dank dieses Abkommens ist es möglich, die Renditen auf Investitionen zu maximieren und gleichzeitig die Steuergesetze beider Länder einzuhalten.

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